Erfahre hier, an welchen Kinderwunschbehandlungen sich die Schweizer Krankenkassen beteiligen.

Key Facts:

  • Die Krankenkasse zahlt bisher nur für Hormonbehandlungen und Inseminationen
  • Die Kosten für IVF, ICSI oder Social Freezing müssen selbst getragen werden
  • Das Erstgespräch in einer Kinderwunschklinik ist immer kostenlos
  • Die Sanitas Zusatzversicherung übernimmt bis zu 75 % der Kosten für eine IVF oder ICSI
  • Allerdings greift sie erst nach einer Karenzzeit von 24 Monaten und gilt nicht für alle Paare

Einleitung

Welche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine künstliche Befruchtung? Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch in der Schweiz werden mit den hohen Kosten für Kinderwunschbehandlungen zusätzlich belastet. In diesem Artikel möchten wir einen Überblick über die Beteiligung von Grundversicherungen an Kinderwunschbehandlungen in der Schweiz geben. Ausserdem erfährst du, inwiefern Zusatzversicherungen dich auf deinem Weg finanziell unterstützen.

So viel kosten IVF, ICSI und IUI in der Schweiz

Die Kosten für künstliche Befruchtung können schnell in die Höhe gehen. Grundsätzlich werden Kosten in Zyklen angegeben, denn, um ein Wunschkind zu zeugen, benötigt es eine Eizelle. Diese entwickelt sich einmal pro Monat, genauer, einmal pro Zyklus. Falls eine Befruchtung der Eizellen durch die Samenzellen in der assistierten Reproduktionstechnologie nicht erfolgreich ist, muss man auf den nächsten Zyklus respektive auf die nächste Eizelle warten und einen neuen Behandlungsversuch starten. Deshalb sind die Behandlungskosten bei jedem Kinderwunschzentrum fast immer in Behandlungszyklen angegeben.

Die Kosten für die unterschiedlichen Behandlungsmethoden variieren je nach Kinderwunschklinik:

Die obigen Kosten enthalten die Leistungen ab dem ersten Beratungsgespräch. Die Kosten für eine IUI, IVF und ICSI sowie Social Freezing erhältst du bei Cada ganz persönlich in deinem kostenlosen Erstgespräch.

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Überblick der Kostenübernahmen durch die Grundversicherung

Doch welche Kosten werden in der Schweiz nun für welche Therapien übernommen? Die nachfolgende Tabelle liefert dir einen Überblick über die Leistungen, deren Kosten (nicht) durch die Grundversicherung übernommen werden.

Kostengutsprache durch Grundversicherung
Beratung und Diagnose Kostenübernahme im Falle einer Unfruchtbarkeit, wiederkehrenden Fehlgeburten, hormonelle Störungen.
Fertilitätserhaltende Massnahmen
(z.B. Medical Freezing) Kostenübernahme vor einer fruchtbarkeitsschädigenden Therapie bis zum Alter von 40 Jahren.
Hormonelle Stimulation Kostenübernahme einer Hormontherapie für 12 Zyklen respektive für die Hormonbehandlung während eines Jahres für Frauen bis 40 Jahre
IUI Kostenübernahme für drei Zyklen bis 40 Jahre.
Eine Rücksprache mit der Krankenkasse wird dennoch empfohlen.
IVF Hormonelle Stimulation: Siehe oben
Ab der Follikelkontrolle zahlt die Versicherung nicht mehr.
ICSI Hormonelle Stimulation: Siehe oben
Ab der Follikelkontrolle zahlt die Versicherung nicht mehr.
Kryokonservierung aus nicht medizinischen Gründen (Social Freezing) Keine Kostenübernahme
Präimplantationsdiagnostik Keine Kostenübernahme
Eine Rücksprache mit der Krankenkasse wird dennoch empfohlen.

Leistungsübernahme durch Zusatzversicherung

Derzeit gibt es nur eine Zusatzversicherung, die sich an den Kosten einer IVF-Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt: Die Sanitas Zusatzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für weitere IUI-Behandlungen, die nicht mehr von der Grundversicherung übernommen werden, sowie 75 Prozent der Kosten für IVF- oder ICSI-Behandlungen. Die maximale Beitragsleistung beträgt für IVF und ICSI CHF 12’000.-.

Weiter gilt es zu beachten, dass eine Karenzfrist von 24 Monaten besteht. Das heisst, dass die Zusatzversicherung erst dann Kosten übernimmt, wenn du die Zusatzversicherung seit mindestens 24 Monaten abgeschlossen hast.

Solltest du oder dein:e Partner:in bereits heute wissen, dass bei euch die Erfolgschancen einer natürlichen Befruchtung aufgrund einer reproduktiven Einschränkung beeinträchtigt sein können, sind deine Chance für eine Aufnahme in die Zusatzversicherung der Sanitas gering. Auch wenn ihr bereits eine In-vitro-Fertilisation oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion in Anspruch genommen habt, könnt ihr diese Zusatzversicherung nicht abschliessen.

Frühzeitig an Krankenkassenwechsel denken

Es lohnt sich, frühzeitig an die Familienplanung und einen möglichen Kassenwechsel zu denken.

  • Wenn die Möglichkeit besteht, dass du im nächsten Jahr mit deiner Familiengründung startest, ist es möglicherweise sinnvoll, deine Franchise anzupassen. In der Schweiz bergen Schwangerschaften grundsätzlich kein lebensgefährdendes Risiko, jedoch besteht immer ein erhöhtes Risiko für vermehrte ärztliche Besuche, Kontrollen oder Operationen (z. B. bei Fehlgeburten), die nicht in jedem Fall vollumfänglich von der Grundversicherung übernommen werden.
  • Eine Änderung der Krankenkassenprämie hat eventuell zur Folge, dass du deine Grundversicherung wechseln möchtest. Denk hierbei daran, dass die Wechselfrist nur bis Ende November jeden Jahres gilt, das heisst, nach dem 30. November jeden Jahres bist du wieder ein weiteres Jahr an deine derzeitige Grundversicherung gebunden.
  • Ein Wechsel der Zusatzversicherung kann sich lohnen, wenn du aufgrund deiner (reproduktiven) Gesundheit ein Fitness-Abonnement abschliessen möchtest oder dich bei einer allfälligen Schwangerschaft Leistungen der Alternativmedizin oder Schwangerschaftsmassagen interessieren könnten. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich nämlich bei diesen Kosten.
  • Überlegst du dir einen Wechsel der Zusatzversicherung, empfehlen wir dir, so bald wie möglich die Wechselfrist nachzusehen. Diese findest du in deiner Police. Achtung: Manche Zusatzversicherungen verlangen eine Kündigung bis Ende September, und nicht erst Ende November, wie es bei der Grundversicherung der Fall ist.
  • Wenn es für dich realistisch ist, dass du in ca. zwei Jahren mit der Familiengründung starten möchtest, und du dich teilweise finanziell absichern möchtest, lohnt es sich, schon heute über die Sanitas Zusatzversicherung nachzudenken. Die Zusatzversicherung der Sanitas beginnt erst nach einer Karenzfrist von 24 Monaten die Kosten von Kinderwunschbehandlungen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Die Schweiz im EU-Vergleich

Laut einem Bericht der OECD gehöre das Schweizer Gesundheitssystem zu den besten der Welt. Im Vergleich zu anderen Ländern punktet die Schweiz vor allem mit hohen Lebenserwartungen und relativ kurzen Wartezeiten für Termine bei ärztlichen Fachpersonen.

Deutlich schlechter schneiden wir bei der finanziellen Betreuung von Paaren mit Kinderwunsch ab. Obwohl Sterilität gemäss Weltgesundheitsorganisation als Krankheit eingestuft wird, beteiligen sich die Grundversicherer der Schweiz nicht an einer IVF-Behandlung. Anders sieht es im Ausland aus: In Irland erklärte der Gesundheitsminister im Juli 2023, dass künftig die Kosten von drei IUI-Zyklen und einem IVF-Zyklus vom Staat übernommen werden. In Deutschland ist dies schon länger üblich. Spitzenreiter bei der finanziellen Unterstützung bei Methoden der Reproduktionsmedizin ist Frankreich. Dort übernimmt der Staat für Frauen, die unter 43 Jahre alt sind, die gesamten Kosten von bis zu sechs IVF-Zyklen.

Die begrenzte finanzielle Unterstützung durch Schweizer Krankenkassen führt dazu, dass manche Schweizer:innen für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland reisen, wo die Kosten meist niedriger sind.

Fazit

Mache dir am besten bereits heute Gedanken über deine Familienplanung. Überlege dir, ob sich ein Wechsel der Franchise und somit des Anbieters der Grundversicherung lohnt. Unabhängig davon, ob du aktuell eine:n Partner:in hast: Wenn du in etwa zwei Jahren eine Familie gründen möchtest, kannst du dir überlegen, ob du die Sanitas Zusatzversicherung abschliessen möchtest. Überhaupt lohnt es sich, die Beteiligungen der Zusatzversicherung an fruchtbarkeitsfördernden Leistungen (z.B. Fitness-Abos) zu überprüfen. Informiere dich frühzeitig über die Wechselfristen deiner Zusatzversicherung.

Auch wenn sich die Schweizer Krankenkassen kaum an den Kinderwunschbehandlungen beteiligen, solltest du in jedem Fall selbst nachfragen und abklären, welche Leistungen übernommen werden – auch bei deiner Zusatzversicherung.

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